Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermieter: Ulrike und Carsten Gerasch, Hoher Wallgraben 20, 10318 Berlin

§1 Mietgegenstand und Schlüssel

(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter das Ferienhaus „STRANDWEISS“ oder „STRANDGRAU“ in der Straße Hinter den Tannen 5 in 17454 Zinnowitz für insgesamt 8 Personen inkl. Kinder je Haus. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.

(2) Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert und wird mit folgender Ausstattung vermietet:

  • Wohnzimmer: Kamin, 3er Sofa, 2er Sofa, Stehleuchte, Fernseher, Hifi-Verstärker mit Bluetooth und Airplay, Hifi-Lautsprecher
  • Küche: Einbauküche, Induktionskochfeld, Backofen, Geschirrspüler, Kühlschrank, Gefrierschrank, Mikrowelle, Dunstabzugshaube, Kaffeemaschine, Toaster, Wasserkocher, Streamingbox mit Bluetooth & Airplay, Esstisch, Sitzbank und Stühle
  • 2 Badezimmer: Bodengleiche Dusche, Waschbecken, WC, Fußbodenheizung, Fön
  • Wellnessbadezimmer: Sauna, Wellnessbadewanne mit Skin Touch und Musik, bodengleiche Dusche, Waschbecken, WC, Fußbodenheizung
  • 3 Schlafzimmer: Doppelbett, Kleiderschrank, Fußbodenheizung
  • 1 Schlafzimmer: Etagenbett, Kommode, Fußbodenheizung
  • Terrasse & Garten: Gartentisch, Sitzbank, 5 Gartenstühle, Sonnenschirm, Rösle Grill
  • Internet: 1000 Mbit/s Glasfaser-Anschluss mit WLAN-Router (WLAN-Schlüssel imHausordner)
  • Technikraum für Strandweiss und Strandgrau: Waschmaschine, Bügeleisen, Bügelbrett
  • Stellplätze: 2 für PKW (rechts vor dem Haus für Strandgrau & links vor dem Gartentor für Strandweiss)

(3) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 2 Transponder für das Haustürschloss. Die 2 Transponder hängen im Haus und sind dort bei Abreise wieder zu hinterlassen. Die Transponder werden über den blauen Druckknopf betätigt. Dabei muss der Transponder in die Nähe des Zylinder-Knaufs gehalten werden. Nach einem „Piep-Ton“ muss der Knauf gedreht werden. Der Transponder funktioniert ebenfalls am Technikraum zwischen den Häusern. Die Haustür verriegelt automatisch und wird nicht abgeschlossen.

§2 Mietzeit, An- und Abreise

(1) Das Mietobjekt wird gemäß Buchungsbestätigung an den Mieter vermietet.

(2) Der Gastgeber ist nicht vor Ort. Es findet keine Übergabe statt. Alle notwendigen Dinge werden in einem Ordner erklärt, der im Wohnzimmer liegt.

(3) Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 16 Uhr. Der Zutritt erfolgt über einen PIN-Code, der im Vorfeld übermittelt wird. Nach Eingabe des PIN-Code ca. 10 Sekunden warten, dann koppelt der Zylinder ein und kann aufgedreht werden.

(4) Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr. Die Haustür ist einfach zuzuziehen.

(5) Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und gesaugt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.

§3 Mietpreis und Zahlungsweise

(1) Der Mietpreis wird in der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Der Preis beinhaltet die Kosten für Strom, Wasser, Internet, Heizung, Bettwäsche und Handtücher.

(2) Die Kosten für Endreinigung sind im Mietpreis enthalten und werden separat ausgewiesen.

(3) Die Kurabgabe je Person und Tag ist im Preis enthalten und wird separat ausgewiesen. Sie ist eine gesetzliche Abgabe, deren Höhe von der Gemeinde festgelegt wird. Sie ist im Vorfeld an den Vermieter zu entrichten. Die aktuellen Bedingungen zu der Kurabgabe können auf der Internetseite www.zinnowitz.de in der aktuellsten Version eingesehen werden.

(4) Der Betrag ist wie folgt zu entrichten: Eine Anzahlung ist in Höhe von 20% des Mietpreises innerhalb von 14 Tagen auf angegebenes Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Anreise oder bei kurzfristigeren Buchungen unverzüglich zu überweisen.

(5) Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

§4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.

Kündigung:

  • bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
  • bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
  • bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
  • bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
  • ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

(2) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.

(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

(4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters

(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.

(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.

(3) Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet.

(4) Parties sind im Mietobjekt nicht gestattet.

(5) Das Mietobjekt ist am Ende der Mietzeit staubsaugergereinigt zu hinterlassen.

§ 6 Schriftform, Salvatorische Klausel

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Januar 2025

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